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Ungelesen 04.11.14, 15:36   #1
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Kurios: $15 Entschädigung für Pentium-4-PC-Käufer

Zitat:
Dank eines Vergleichs zwischen HP und Intel könnten Käufer eines Pentium-4-PCs eine Entschädigung von 15 US-Dollar erhalten. - See more at: Kurios: $15 Entschädigung für Pentium-4-PC-Käufer - Benchmark-Manipulationen - Komponenten - PC-WELT

Wer um die Jahrtausendwende einen Rechner mit Pentium 4 erworben hat, könnte sich nun 15 Jahre später über eine finanzielle Entschädigung freuen.

Vor einem kalifornischen Gericht wird Anfang 2015 eine Anhörung stattfinden, bei der sich Intel und HP zu Benchmark-Manipulationen im Zusammenhang mit dem Pentium 4 äußern werden. Bei dieser Gelegenheit könnten die beiden Unternehmen, die jegliche Vorwürfe abstreiten, einem Vergleich zustimmen. Dieser Vergleich könnte so aussehen, dass alle Käufer eines Komplett-Rechners mit Pentium 4 eine Entschädigung in Höhe von 15 US-Dollar erhalten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Gilardi & Co. sammelt derzeit mit Segen des kalifornischen Gerichts im Web auf intelpentium4litigation.com die Daten von Nutzern, die von dem Vergleich profitieren könnten. Teilnehmen können alle Nutzer, die einen Rechner mit Pentium-4-Prozessor zwischen dem 20. November 2000 und dem 30. Juni 2002 erworben haben. Sie müssen ihre Ansprüche bis zum 14. April 2015 geltend machen.

In der Anklage Intel beschuldigt, die erste Generation der Pentium-4-Prozessoren trotz besserem Wissen als schneller propagiert zu haben als die eigenen Pentium-3-Chips und die Athlon-CPUs des Konkurrenten AMD. Dazu soll Intel die Benchmarks WebMark 2001 und SysMark 2001 so programmiert haben, dass sie bei Systemen mit einem Pentium 4 bessere Werte ausgaben. Diese Benchmarks hätten Intel-Entwickler im Geheimen entwickelt und dann als "neue" Benchmarks unter dem Namen von angeblich "unabhängigen Dritt-Software-Anbietern" auf den Markt gebracht. Diese Benchmarks hätten nicht nur die Pentium-4-Werte nach oben verbessert, sondern auch die Pentium-3-Werte künstlich verschlechtert. Im Vergleich habe dadurch der Pentium 4 als deutlich überlegen im Vergleich zum Pentium 3 gewirkt.

Der Kanzlei zufolge müssen die Nutzer, die über die eingerichtete Website die 15 US-Dollar Entschädigung beanspruchen, nicht mit einer Quittung belegen, dass sie einen Pentium-4-PC in der Zeit erworben haben. Sie müssen aber den Namen des Händlers, dessen Standort und das ungefähre Kaufdatum nennen. Ebenfalls ausgenommen sind Konsumenten, die nur einen Pentium-4-Prozessor in dem Zeitraum erworben haben.

Schlechte Nachrichten für Nicht-US-Bürger: Sie können keine Ansprüche für die Zahlung der 15 US-Dollar-Entschädigung stellen. Das dürfen nur US-Bürger mit Ausnahme von Einwohnern des US-Bundesstaates Illinois.
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Quelle:Pcwelt.de

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