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Ungelesen 02.03.21, 13:03   #1
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winnie44
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Ermittlung des Anschlussinhabers bei schädigenden Internetaktionen und Anonymisierung

Angenommen ein Unbekannter inseriert auf verschiedenen Plattformen mit Absicht nicht existente Immobilien und sonstige "günstige" Verkaufsgegenstände und gibt dabei die Adresse und Telefonnummer eines Opfers an, mit dem Ziel diesem dadurch mit ständigen Anrufen zu schaden.

Von zwei Portalen erhält das Opfer auf Anfrage die jeweils verwendeten IP Adressen und will Anzeige erstatten. Allerdings lässt sich vorab darauf schließen, dass die richtige Adresse durch einen Anonymisierungsdienst (möglicherweise TOR) verschleiert wurde.

Welche Möglichkeiten hat das Opfer?
Kann über TOR wirklich niemand zurückverfolgt werden?

Geht so etwas bei einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft, damit B. einen richterlichen Beschluss bzw. weitere Ermittlungen erwirken könnte?

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